Die Teilstrecke beginnt an der Straße „Eichenweg“ und endet am Wendehammer „Am Krummacker“. Die Länge beträgt ca. 100 m.
Die Einziehung ist beabsichtigt, da diese Teilstrecke des Verbindungsweges für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr hat. Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes hiermit bekanntgegeben.
Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Strecke kann während der Öffnungszeiten im Bauamt, Fachbereich 3 Planen-Bauen-Umwelt, Hauptstraße 40 in 21775 Ihlienworth eingesehen werden.
Der Gemeindedirektor
Westphal